§ 1 Zustandekommen des Vertrages
- Sämtliche seitens der „Wasserschule“ in Verkehr gebrachten Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag ist dann verbindlich, wenn dieser persönlich oder per Internetanmeldung über unsere Webseite (unter www.wasserschule.de) abgeschlossen wird. Die Eltern erhalten eine Bestätigung in elektronischer Form sowie eine Kurserinnerung kurz vor Kursbeginn.
§ 2 Stornierung
- Sie können ihren Kurs nach der Buchung nicht mehr stornieren. Eine Umbuchung kann telefonisch nachgebucht werden und kostet 35,-€.
- Ein Widerruf von Verträgen die per Internet in die Wege geleitet wurden, ist nicht möglich.
- Diese AGBs sind Bestandteil und Inhalt des von ihnen geschlossenen Schwimmschulen/Wasserschulen - Vertrages
- In Sonderfällen kann ein nicht angetretener Kurs mit einem Gutschein, abzgl. 35€ Umbuchungsgebühr, ausgestellt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
§ 3 Versäumte Stunden
- Der Teilnehmer hat gegenüber der „Wasserschule“ keinerlei Anspruch die Kursstunde nachzuholen. Nichts desto Trotz bieten wir unseren Kunden an, sich über den Kundenlogin selbständig ,in einem evtl. zur Verfügung stehenden Platz“, einzubuchen. Es ist - falls eine Kursstunde zur Verfügung steht - eine Stunde während des laufenden Kursblockes möglich.
- Die Versäumung einer Stunde führt nicht zur Reduzierung des Vergütungsanspruchs (Kursgebühr) seitens der „Wasserschule“, es erfolgt somit keinerlei Auszahlung.
- Während des laufenden Kursblocks ist eine Übertragung auf einen anderen Teilnehmer möglich.
§ 4 Preise
- Die Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich. Die Kursgebühr setzt sich aus Verwaltungspauschale / Versicherung (je 15,- Euro) und den jeweiligen Stundensätzen zusammen. Die gesamte Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig und wird spätestens 14 Tage nach Buchungsdatum per Lastschrift eingezogen, sonst ist keine Kursteilnahme möglich. Sollte die einziehende Bank die Lastschrift nicht durchführen können, dann entstehen der Wasserschule Kosten, welche wir ihnen in Höhe von 5 Euro pro fehlgeschlagenen Lastschriftversuch berechnen werden.
§ 5 Haftungsbegrenzung
- Die Teilnehmer sind ab Beginn der Stunde bis zu deren Ende versichert.
- Bei Sachschäden haftet die „ Wasserschule “ nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Die Haftungshöhe ist auf vertragstypische, vorhersehbare Durchschnittsschäden begrenzt.
- Die „Wasserschule“ haftet nicht für Diebstähle und sonstige Schäden, die in oder außerhalb ihrer Räumlichkeiten oder einem Unterrichtsschwimmbad entstehen. Insbesondere wird keine Haftung für Garderobe und sonstige Gegenstände der Kursteilnehmer bzw. deren Begleitpersonen übernommen.
§ 6 Verhaltensregeln
- Die Erziehungsberechtigten tragen die volle Verantwortung für ihre Kinder. D.h. Das die Kinder dem Dozenten übergeben werden und die Kinder nicht selbständig ins Wasser gehen dürfen.
- Sollte ein Kind den Anweisungen der Lehrkraft nicht Folge leisten, erhält sich die Wasserschule vor, das Kind aus dem Kursgeschehen auszugliedern. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist bei einer solchen Vorgehensweise nicht möglich.
§ 7 Abwesenheit des Kursteilnehmers, Unterrichtsausfall, Veränderung der Kurszeiten
- Die „Wasserschule“ haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Die Abwesenheit des Teilnehmers, sei es auch aufgrund einer Erkrankung oder Urlaubs, reduziert die Kursgebühren nicht. Im Krankheitsfalle einer Lehrkraft wird seitens der „Wasserschule“ eine Unterrichtsvertretung gestellt.
- Die „Wasserschule“ behält sich vor, die Kurszeiten zu verändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen nötig sein sollte. Ebenso behält es sich die „Wasserschule“ vor, Dozenten auszutauschen, wenn dies aus organisatorischen Gründen nötig sein sollte.
- Die „Wasserschule“ kann in dem selten Fall, dass kein Ersatz für eine Dozentin gefunden wird, diese Stunde nachholen.
- Bei Krankheit oder Abwesenheit des Kursteilnehmers ist die „Wasserschule“ nicht verpflichtet ggf. anteilige Kursgebühr zurück zu erstatten.
§ 8 Salvatorische Klausel
- Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Klauseln hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vereinbarung zur Folge. An die Stelle einer jeden unwirksamen Klausel treten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.